Pädagogische Berufe

die Rede und Antwort stehen zu Lebens- und Glaubensfragen

Ein weiterer Schwerpunkt kirchlichen Wirkens neben der Pfarrei ist der Bereich von Bildung, Betreuung und Begleitung. Angefangen vom klassischen kirchlichen Kinderarten, über den Religionsunterricht an Schulen bis hin zum Bildungs- und Begleitangebot für spezielle Gruppen im Jugend- und Erwachsenenbereich engagiert sich die Kirche sehr vielfältig und bietet auch hier verschiedene Möglichkeiten, beruflich tätig zu werden und auf diese Weise die Menschen mit der Botschaft des Evangeliums in Berührung zu bringen.

Religionslehrer/in im Kirchendienst

Weitere Informationen:

 

Ansprechpartner:

Hauptabteilung Schule/
Hochschule
Schulamtsdirektor i. K.
Edgar Rothammer
Weinweg 31
93049 Regensburg
Tel.: 0941 597-1504
E-Mail: edgar.rothammer@bistum-regensburg.de

Religionslehrerinnen und Religionslehrer
• wirken vor allem im schulischen Religionsunterricht. Sie arbeiten dort, wo Kinder und Jugendliche einen Großteil ihres jungen Lebens auf dem Weg zum Erwachsenwerden verbringen.
• erreichen mit ihrem Dienst gerade auch jene jungen Christen, die zwar getauft sind, aber innerlich der Kirche fern stehen.
• unterrichten das Fach Religion aus innerer Glaubensüberzeugung. Sie wissen, dass sie über die Wissensvermittlung hinaus durch ihr persönliches Engagement junge Menschen wieder näher zum Glauben und zur Kirche hinführen können. Sie geben Kindern und Jugendlichen Orientierung für ihr Leben; sie stellen die Fragen, die am tiefsten gehen: Die Frage nach Gott und
der Welt und nach einem sinnerfüllten und glücklichen Leben. Darüber hinaus werden die Grundwerte unserer Kultur vermittelt und der Dialog mit den anderen Kulturen, Weltanschauungen und Religionen geführt.

Zugangswege

Laut Bayerischem Konkordant obliegt die Erteilung des Religionsunterrichts an Grund-, Mittel- und Förderschulen primär den Kirchen. Von daher sind an diesen Schularten überwiegend Religionslehrer/-innen im Kirchendienst eingesetzt. Je nach Studienabschluss ist auch ein begrenzter Einsatz an Berufsschulen möglich.
Folgende Zugangswege gibt es:
• Das Bachelor-Studium an den Fachhochschulen in Eichstätt bzw. Benediktbeuern
• Das Fern-Studium bei Theologie im Fernkurs in Würzburg
• Das universitäre Magister-Studium im Fach Kath. Theologie
Die einzelnen Studiengänge sind mit Blick auf die Semesterzahl unterschiedlich. In allen Fällen schließt sich jedoch nach dem erfolgreichen Studienabschluss ein einjähriges Praktikumsjahr an. Nach dem Praktikum beginnt der Bewerber eine zweijährige Seminarausbildung am Religionspädagogischen Seminar des Bistums Regensburg, die mit einer 2. Dienstprüfung endet. Bewerber mit bestandenem 1. Staatsexamen aus dem Bereich Lehramt können ebenfalls durch die Teilnahme an der zweijährigen Seminarausbildung den Beruf des Religionslehrers im Kirchendienst einschlagen.

Kirchliche Unterrichtserlaubnis „Missio Canonica“

Zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes ist grundsätzlich eine kirchliche Unterrichtserlaubnis erforderlich. Sie wird zunächst befristet für die Zeit der Seminarausbildung bzw. des Referendariates erteilt. Nach bestandener 2. Dienstprüfung (kirchlich) bzw. bestandenem 2. Staatsexamen (staatlich) erhalten die Lehrkräfte die endgültige „Missio Canonica“, die Lehrbeauftragung als katholischer Religionslehrer an Schulen.
Voraussetzungen sind

– neben der bestandenen Prüfung
– eine christliche Lebensführung und die Bereitschaft, inÜbereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche den Religionsunterricht zu erteilen.

Einsatzorte

Den Religionslehrer im Kirchendienst werden ihre Einsatzschulen durch die Hauptabteilung Schule/Hochschule des Bischöflichen Ordinariates Regensburg zugewiesen.

Religionslehrer/in im Staatsdienst

Weitere Informationen:

 

Ansprechpartner:

Hauptabteilung Schule/
Hochschule
Schulamtsdirektor i. K.
Edgar Rothammer
Weinweg 31
93049 Regensburg
Tel.: 0941 597-1504
E-Mail: edgar.rothammer@bistum-regensburg.de

Religionslehrerinnen und Religionslehrer
• wirken vor allem im schulischen Religionsunterricht. Sie arbeiten dort, wo Kinder und Jugendliche einen Großteil ihres jungen Lebens auf dem Weg zum Erwachsenwerden verbringen.
• erreichen mit ihrem Dienst gerade auch jene jungen Christen, die zwar getauft sind, aber innerlich der Kirche fern stehen.
• unterrichten das Fach Religion aus innerer Glaubensüberzeugung. Sie wissen, dass sie über die Wissensvermittlung hinaus durch ihr persönliches Engagement junge Menschen wieder näher zum Glauben und zur Kirche hinführen können. Sie geben Kindern und Jugendlichen Orientierung für ihr Leben; sie stellen die Fragen, die am tiefsten gehen: Die Frage nach Gott und
der Welt und nach einem sinnerfüllten und glücklichen Leben. Darüber hinaus werden die Grundwerte unserer Kultur vermittelt und der Dialog mit den anderen Kulturen, Weltanschauungen und Religionen geführt.

Zugangswege

Der Religionsunterricht an Realschule, Gymnasium, Berufliche Schulen usw. liegt in der Hand staatlicher Lehrkräfte, die das Fach Katholische Religionslehre im Rahmen ihrer Fächerkombination studiert haben. Die Dauer des Studiums wird durch die jeweilige Schulart bestimmt. An das Studium schließt sich hier immer ein zweijähriges Referendariat an, das mit dem 2. Staatsexamen abschließt. Natürlich gibt es auch Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen, die – ebenfalls im Rahmen ihrer Fächerverbindung – Katholische Religionslehre studiert haben und unterrichten.

Kirchliche Unterrichtserlaubnis „Missio Canonica“

Zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes ist grundsätzlich eine kirchliche Unterrichtserlaubnis erforderlich. Sie wird zunächst befristet für die Zeit der Seminarausbildung bzw. des Referendariates erteilt. Nach bestandener 2. Dienstprüfung (kirchlich) bzw. bestandenem 2. Staatsexamen (staatlich) erhalten die Lehrkräfte die endgültige „Missio Canonica“, die Lehrbeauftragung als katholischer Religionslehrer an Schulen.
Voraussetzungen sind

– neben der bestandenen Prüfung
– eine christliche Lebensführung und die Bereitschaft, inÜbereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche den Religionsunterricht zu erteilen.

Einsatzorte

Referendariats- und Planstellen für staatliche Lehrkräfte werden durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus festgelegt.

Sozialpädagoge/in - Sozialarbeiter/in

Heute sind die Menschen immer wieder gesellschaftlichen Wechseln unterworfen. Immer schneller entstehen neue soziale Brennpunkte. Deshalb ist die Sozialarbeit ein notwendiger Dienst in unserer Zeit. Aus christlichem Geist heraus versuchen die Sozialarbeiter, den Menschen mit ihren Problemen konkret zu helfen und sie zu fördern. Aufgabengebiete sind Kinder- und Jugendarbeit, Heimerziehung, Erwachsenenbildung, Arbeitslosenhilfe, Flüchtlingsbetreuung oder Beratungstätigkeit.

Erzieher/Erzieherin

Betreuung, Bildung und Erziehung junger Menschen stehen im Mittelpunkt des Erzieherberufes. Neue gesellschaftliche Entwicklungen und veränderte Familienstrukturen stellen immer wieder neue Herausforderungen an die Erzieher. Für die Formung und Begleitung junger Menschen tragen sie große Verantwortung. Vor allem aber wollen sie durch ihr eigenes Vorbild erziehen. Aufgabenfelder finden sich in Krabbelstuben, Kindergärten, Kinderhäusern, Kinderhorten, Kinderdörfern oder Internaten.

Heilpädagoge/Heilpädagogin

Durch Behinderung oder ungünstige Entwicklungsbedingungen können junge Menschen in soziale Isolation geraten oder finden nicht zu einer altersgemäßen Lebensgestaltung. Die Heilpädagogen werden für die Arbeit mit behinderten, entwicklungsverzögerten oder verhaltensgestörten Kindern ausgebildet. Sie wollen helfen, dass diese Kinder ihr Leben gestalten und ihre Begabungen ausbilden können.

Aktuelles
Weltgebetstag um geistliche Berufe am 30. April